1. Bgm. Krömer  informiert über eine Begehung der Alten Kirche mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalbehörde vom 04.04.2017. Leider lehnt Herr Dr. Walter, der zuständige Sachbearbeiter beim Landesamt für Denkmalpflege, die seitens der Stadt gewünschte Variante (Außenaufzug an der nördlichen Giebelseite) bisher vehement ab.

 

Seitens des Landesamtes wurde der Stadt stattdessen vorgeschlagen, den Aufzug auf der anderen Giebelseite, an der westlichen Fassade oder im Gebäude im Thekenbereich zu errichten. Diese drei Alternativen kommen für die Stadt jedoch aus folgenden Gründen nicht in Betracht:

 

-     die Situierung des Aufzugs an der südlichen Giebelseite hätte den Entfall der Künstlerumkleide,

-     einen Eingriff in das zweite Treppenhaus

-     sowie den Verlust von ca. 1/3 der Bühnenfläche zur Folge.

-     Die Situierung an der westlichen Fassade würde eine Abstandsflächenproblematik aufwerfen und mit größter Wahrscheinlichkeit zu weiteren Rechtsstreitigkeiten mit den angrenzenden Nachbarn führen.

-     Die Situierung im Thekenbereich würde eine Verkleinerung dieses Bereichs um ca. 3-4 m² nach sich ziehen, was letztendlich zu massiven Einschränkungen bei größeren Feierlichkeiten führen würde.

 

Außerdem liegt der Stadt bereits eine grundsätzliche Zustimmung für eine Situierung außen am nördlichen Giebel aus 2002 vor. Die Realisierung blieb seinerzeit jedoch aus. Nach diversen Sachbearbeiterwechseln sieht man sich seitens des Landesamtes an die damaligen Aussagen nicht mehr gebunden.

 

Die Stadt muss nun nachweisen, dass die zwei vorgeschlagenen alternativen Außenvarianten sowie die Innenvariante im Thekenbereich nicht praktikabel sind. Die Problematik mit Abstandsflächen an der Westseite und die Situation mit der Bühne sollen dabei planerisch aufgezeigt werden.

 

Der Antrag auf Förderung ist seitens der Stadt für beide Varianten (Nordgiebel sowie Innenaufzug Thekenbereich) bereits eingereicht.

 

Sollte die Fachabteilung des Landesamtes für Denkmalpflege nicht einlenken, besteht noch die Möglichkeit, das Vorhaben über den Amtsleiter, dem generell sehr an einem barrierefreien Ausbau der öffentlichen Veranstaltungsgebäude gelegen ist, einzugeben.

 

Davon unabhängig ist aber fraglich, ob die Maßnahme noch in 2017 realisierbar ist, da

Aufzugsfirmen derzeit mit einer Lieferzeit zwischen 14 und 16 Wochen ab Auftragseingang kalkulieren. Zuvor sind eine Baugenehmigung und eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich.