Sitzung: 13.04.2017 BVUA/034/2017
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Den Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB zur Überschreitung der Baugrenze und zur Überschreitung des zulässigen Gebäudeinhalts für die Errichtung eines Geräteschuppens gemäß den eingereichten Unterlagen vom 10.03.2017 wird zugestimmt.