Sitzung: 22.02.2017 BVUA/032/2017
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Anwesend: 10, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB zur geänderten Ausführung der Stellplätze im Bereich der Zufahrtsstraße Ost und für den Entfall des Wendehammers wird zugestimmt.