Sitzung: 21.07.2016 BVUA/026/2016
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB zur Überschreitung der festgesetzten Baugrenze zur Errichtung einer Terrassenüberdachung gemäß den eingereichten Unterlagen vom 22.06.2016 wird zugestimmt.