Sitzung: 23.06.2016 BVUA/025/2016
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Der Errichtung eines Gartengerätehauses gemäß den eingereichten Unterlagen vom 03.06.2016 wird zugestimmt.
Einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB zur Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt.