Sitzung: 20.04.2016 BVUA/023/2016
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Die am Südende des beschränkt-öffentlichen Weges Nr. 106 gelegene Teilstrecke (Fl.Nr. 394/2 Teilfläche der Gemarkung Stein) mit 8 m Länge wird zur Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) umgestuft.