Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die als Wanderparkplatz gem. beigefügtem Plan vom 20.04.2016 ausgebaute Teilfläche der Fl.Nr. 503 der Gemarkung Stein wird gem. Art. 53 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetztes (BayStrWG) zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.

 

Die Widmung wird auf Personenkraftwagen beschränkt.