Sitzung: 16.03.2016 BVUA/022/2016
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 8, Anwesend: 10, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu den Austauschplänen vom 17.02.2016 wird hergestellt.
Den Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB
- zur Überschreitung der Baugrenze bezüglich der Tiefgaragenzufahrt (Lage und Breite),
- zur Überschreitung der Baugrenze nach Süden durch den Kopfbau,
- für die Errichtung der Müllsammelanlagen außerhalb der Baugrenzen,
- für den Balkonanbau und die Vordächer/Lichtschächte auf öffentlichem Grund
- für die geänderte Dachform und Dachneigung,
wird zugestimmt.
Einer Befreiung bezüglich der Änderung der Dachneigung und Art des Daches für das Gebäude entlang der Eisenstraße wird nicht zustimmt.