Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 8, Anwesend: 10, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu den Austauschplänen vom 17.02.2016 wird hergestellt.

 

Den Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB

- zur Überschreitung der Baugrenze bezüglich der Tiefgaragenzufahrt (Lage und Breite),

- zur Überschreitung der Baugrenze nach Süden durch den Kopfbau,

- für die Errichtung der Müllsammelanlagen außerhalb der Baugrenzen,

- für den Balkonanbau und die Vordächer/Lichtschächte auf öffentlichem Grund

- für die geänderte Dachform und Dachneigung,

wird zugestimmt.

 

Einer Befreiung bezüglich der Änderung der Dachneigung und Art des Daches für das Gebäude entlang der Eisenstraße wird nicht zustimmt.