Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des integrierten Landschaftsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst gemäß § 5 Abs. 1 BauGB das gesamte Stadtgebiet.