Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Beschluss:

 

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zur Überschreitung der Baugrenze sowie zu den Abweichungen zur Gestaltung der Terrassenüberdachung (bzgl. Dachform und Dachneigung, Farbe sowie Bauweise) gemäß den eingereichten Unterlagen vom 01.02.2024 wird erteilt.