Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Beschluss:

 

Gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO wird zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm in der Mühlstraße auf dem Straßenabschnitt zwischen Feuerweg und Nahversorgungszentrum – vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Straßenverkehrsbehörde - die Geschwindigkeit auf Tempo 30 km/h reduziert.