Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die beschlossenen Änderungen in den Abwägungen sind in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41b „Kinderhaus Oberweihersbuch“ der Stadt Stein bzw. in die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Kinderhaus Oberweihersbuch“ und die dazugehörigen Begründungen einzuarbeiten.

 

Der Bebauungsplan Nr. 41b „Kinderhaus Oberweihersbuch“ und die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Ebenfalls sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.