Sitzung: 25.07.2023 StR/042/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21, Befangen: 0
Vorlage: 0948/2023/1
Beschluss:
Den Wahlhelfern bei der Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 wie auch für die anstehende Landratswahl wird jeweils ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60,00 Euro gewährt.