Beschluss:
Den Wahlhelfern bei der Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 wie auch für die anstehende Landratswahl wird jeweils ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60,00 Euro gewährt.
Beschluss:
Den Wahlhelfern bei der Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 wie auch für die anstehende Landratswahl wird jeweils ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60,00 Euro gewährt.