Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Anwesend: 8, Befangen: 3

Beschluss:

 

Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Neubau einer Wohnanlage mit 96 WE und Tiefgarage wird hergestellt.

 

Die Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB bzgl. der Größe der Tiefgarage und geringfügigen Überschreitungen der Baugrenzen, der Situierung der oberirdischen Stellplätze und der Wendeanlage sowie der Platzierung der straßenbegleitenden Bäume gemäß den eingereichten Unterlagen vom 07.11.2022 werden erteilt.