Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Ergänzter Beschluss:

 

Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebenanlagen sowie einer Doppelgarage auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 447 der Gemarkung Stein gemäß den eingereichten Unterlagen vom 07.11.2022 wird hergestellt.

 

Der Bauherr möchte das beantragte Einfamilienhaus über den Hausanschluss des städtischen Hortgebäudes auf Fl.Nr. 447/2 der Gemarkung Stein an die städtische Kanalisation anschließen. Damit besteht seitens der Stadt Stein grundsätzlich Einverständnis. Näheres ist in einem Vertrag zwischen Bauherrn und Stadt Stein zu regeln.

 

Dieses Einverständnis gilt jedoch ausdrücklich nur für den Kanalhausanschluss des jetzt beantragten Einfamilienhauses. Nicht für andere Leitungen oder für weitere Gebäude.