Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit angebauter Garage und Stellplatz gemäß den eingereichten Unterlagen vom 10.10.2022 wird grundsätzlich hergestellt.

 

Folgenden beantragten Befreiungen wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB zugestimmt:

 

1.                   Situierung des 2. Stellplatzes im Vorgartenbereich,

2.            Farbe der Dacheindeckung,

3.            Dachneigung für Garagen und Nebenanlagen,

4.            Traufhöhe für Wohnhaus,

5.            Kniestock,

6.            Abweichung von Grundflächenzahl GRZ und Geschossflächenzahl GFZ

7.            Traufhöhe für Garagen und Nebenanlagen,

8.            Höheneinstellung des Gebäudes, wenn Geländeangleichungen zu den Nachbargrundstücken mit Böschungen und nicht mit Stützmauern ausgeführt werden.