Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit angebauter Garage und Stellplatz gemäß den eingereichten Unterlagen vom 10.10.2022 wird grundsätzlich hergestellt.

 

Folgenden beantragten Befreiungen wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB zugestimmt:

 

1.                   Situierung 2. Stellplatz, wenn dieser nicht im Vorgartenbereich, sondern hinter der Bauflucht situiert wird,

2.            Farbe der Dacheindeckung,

3.            Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohnhaus,

4.            Dachneigung für Garagen und Nebenanlagen,

5.            Traufhöhe,

6.            Kniestockhöhe,

7.            Abstimmung mit Nachbargarage.