Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Anwesend: 9, Befangen: 0

Geänderter Beschluss:

 

Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage gemäß den eingereichten Unterlagen vom 30.03. und 06.05.2022 wird nicht hergestellt.

 

Die beantragten Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht zugelassen.

 

Die beantragten Befreiungen erscheinen im Hinblick auf die teilweise nicht mehr zeitgemäßen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht schwerwiegend und berühren die Grundzüge der Planung nicht.