Sitzung: 24.05.2022 BVUA/026/2022
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Anwesend: 9, Befangen: 0
Vorlage: 0695/2022
Geänderter Beschluss:
Das
Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit
Doppelgarage gemäß den eingereichten Unterlagen vom 30.03. und 06.05.2022 wird nicht
hergestellt.
Die
beantragten Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht zugelassen.
Die beantragten
Befreiungen erscheinen im Hinblick auf die teilweise nicht mehr zeitgemäßen
Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht schwerwiegend und berühren die
Grundzüge der Planung nicht.