Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Errichtung eines 6-Familienhauses gemäß den eingereichten Unterlagen vom 19.04.2022 wird hergestellt. 

 

Einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zur Überschreitung der Baugrenze und einer damit einhergehenden Befreiung von den festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen, von Flächen für die Garagen und Carports sowie der Stellplatzsatzung bzgl. der Zufahrtsbreite kann zugestimmt werden.

 

Einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zur Situierung des Müllhäuschens außerhalb der vorgesehenen Fläche gemäß den Unterlagen vom 19.04.2022 wird nicht zugestimmt. Das Müllhäuschen ist südlich des Stellplatzes Nr. 6 zu errichten.