Sitzung: 24.05.2022 BVUA/026/2022
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Vorlage: 0463/2021/1
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Errichtung eines 6-Familienhauses
gemäß den eingereichten Unterlagen vom 19.04.2022 wird hergestellt.
Einer Befreiung gemäß § 31
Abs. 2 BauGB zur Überschreitung der Baugrenze und einer damit einhergehenden
Befreiung von den festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen, von Flächen
für die Garagen und Carports sowie der Stellplatzsatzung bzgl. der
Zufahrtsbreite kann zugestimmt werden.
Einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zur Situierung
des Müllhäuschens außerhalb der vorgesehenen Fläche gemäß den Unterlagen vom
19.04.2022 wird nicht zugestimmt. Das Müllhäuschen ist südlich des Stellplatzes
Nr. 6 zu errichten.