Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Satzungsentwurf vom 21.11.2021 zum Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung wird gemäß Artikel 23 GO für den Freistaat Bayern in Verbindung mit § 132, 33 Abs. 3, Satz 5 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzung neu bekannt zu machen.

 

Die neue Satzung soll zum 01.01.2022 in Kraft treten.