Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Für die Satzung (Anlage 4) über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Alt-Stein“ vom 16.05.1991, in Kraft seit 29.01.1992, zuletzt geändert am 21.02.2007 wird gemäß § 142 Abs. 3 BauGB die Frist zur Durchführung der Sanierung auf den 31.12.2025 verlängert.