Sitzung: 21.10.2021 BVUA/019/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Vorlage: 0487/2021
Beschlussvorschlag:
Der neu hergestellte Verbindungsweg zwischen Gerstenstraße und Haferstraße, Fl. Nr. 710/14, 718/7 Tfl. 718/8 Gmkg. Stein mit 175 m wird gem. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg (Fußgänger und Radfahrer) gewidmet.
Der Wasserweg (Feld- und Waldweg Nr. 183) hat im Zuge der Errichtung der o. g. beschränkt-öffentlichen Wege seine Verkehrsbedeutung verloren und wird in diesem Teilabschnitt eingezogen.
Die Länge des Wasserweges verringert sich dadurch auf 709 m.