Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der neu hergestellte Verbindungsweg zwischen Gerstenstraße und Haferstraße, Fl. Nr. 710/14, 718/7 Tfl. 718/8 Gmkg. Stein mit 175 m wird gem. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg (Fußgänger und Radfahrer) gewidmet.

 

Der Wasserweg (Feld- und Waldweg Nr. 183) hat im Zuge der Errichtung der o. g. beschränkt-öffentlichen Wege seine Verkehrsbedeutung verloren und wird in diesem Teilabschnitt eingezogen.

Die Länge des Wasserweges verringert sich dadurch auf 709 m.