Sitzung: 27.07.2021 StR/015/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23, Befangen: 0
Vorlage: 0417/2021
Beschlussvorschlag:
1.
Unter den Voraussetzungen der „Richtlinie des
Freistaats Bayern zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der
Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021“ in der Fassung vom
02.06.2021, gewährt die Stadt Stein allen im Stadtgebiet ansässigen
Kindertagesstätten, die nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und
–betreuungsgesetz (BayKiBiG) eine Förderung erhalten, für die Monate Januar bis
Mai 2021 einen freiwilligen kommunalen Beitragsersatz in Höhe von 30%, sofern
der Beitragsersatz nicht von der Wohnsitzkommune des betreffenden Kindes
geleistet wird.
2.
Unter den Voraussetzungen des
kultusministeriellen Schreibens (KMS) vom 18.03.2021, geändert durch
Ministerratsbeschluss vom 13.04.2021, gewährt die Stadt Stein dem Träger der
Mittagsbetreuung der Grundschule am Neuwerker Weg, gfi gGmbH Nürnberg, 91052
Erlangen, für die Monate Januar bis Mai 2021 einen freiwilligen kommunalen
Beitragsersatz in Höhe von 30%.