Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.    Unter den Voraussetzungen der „Richtlinie des Freistaats Bayern zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021“ in der Fassung vom 02.06.2021, gewährt die Stadt Stein allen im Stadtgebiet ansässigen Kindertagesstätten, die nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) eine Förderung erhalten, für die Monate Januar bis Mai 2021 einen freiwilligen kommunalen Beitragsersatz in Höhe von 30%, sofern der Beitragsersatz nicht von der Wohnsitzkommune des betreffenden Kindes geleistet wird.

 

2.    Unter den Voraussetzungen des kultusministeriellen Schreibens (KMS) vom 18.03.2021, geändert durch Ministerratsbeschluss vom 13.04.2021, gewährt die Stadt Stein dem Träger der Mittagsbetreuung der Grundschule am Neuwerker Weg, gfi gGmbH Nürnberg, 91052 Erlangen, für die Monate Januar bis Mai 2021 einen freiwilligen kommunalen Beitragsersatz in Höhe von 30%.